Verantwortungs-Beratung

Gut vorbereitet

Jeden Tag können wir alle von positiven oder negativen Ereignissen überrascht werden. Damit Sie nicht "auf dem falschen Fuß" erwischt werden, haben wir die VerantwortungsBeratung entwickelt.
Unser Service für Sie umfasst nicht nur hilfreiche Checklisten, sondern Sie erhalten alle wichtigen Dokumente digital oder als Ordner für Ihre Angehörigen - damit im Notfall an alles gedacht wird. Sprechen Sie uns an!


Zielsetzung der Vorsorge-Vollmacht

Mit dieser Vollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens Entscheidungen zu treffen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden.

Form

Wir raten zu einer notariellen Beurkundung, wenn auch nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit. Schriftliche, nicht zwingend handschriftliche Form ist ausreichend, kann aber zu Anerkennungsproblemen bei Banken führen.

Inhalt

In der Vollmacht regeln Sie Bestimmungen zur Gesundheitssorge, Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten, der Vermögenssorge und ähnliches.

Aufbewahrung

 

Bei ihren persönlichen Unterlagen, beim Bevollmächtigten oder einer anderen Vertrauensperson. Sie können die Vollmacht auch beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.

Im Rahmen der VerantwortungsBeratung geben wir Antworten auf Ihre Fragen - gemeinsam mit der Familie. Vereinbaren Sie daher einen Termin mit Ihrem Berater!

 


Zielsetzung der Patienten-Verfügung

Bekundung eigener Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege schwerster Erkrankungen, insbesondere in der letzten Lebensphase. Auch als sinnvolle Ergänzung zur Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht verwendbar.

Inhalt

Sie legen fest, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht. Außerdem können Sie ihre Einstellung zum Leben und Sterben darlegen.

Form

Schriftliche Form mit eigenhändiger Unterschrift. Einmal jährlich sollten Sie die Unterschrift erneuern. Selbst hinzugefügte Ergänzungen sollten mit zusätzlicher Unterschrift versehen werden.

Aufbewahrung

 

Bei den persönlichen Unterlagen, bei Angehörigen oder Freunden, evtl. beim Hausarzt (ggf. mehrere Kopien erstellen mit Hinweis auf Aufbewahrungsort des Originals). Hinweis im Portemonnaie empfehlenswert.

Im Rahmen der VerantwortungsBeratung geben wir Antworten auf Ihre Fragen - gemeinsam mit der Familie. Vereinbaren Sie daher einen Termin mit Ihrem Berater!

 


Zielsetzung der Betreuungs-Verfügung

Benennung einer Person des Vertrauens für den Fall, dass das Betreuungsgericht wegen eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit einen Betreuer einsetzt. Zusätzliche Wünsche für den Fall einer Betreuung sind möglich.

Inhalt

Die Betreuungsverfügung enthält Wünsche zum Betreuer, Ersatzbetreuer. Sie können auch festlegen, wer in keinem Fall zum Betreuer bestellt werden soll.

Form

Schriftliche, nicht zwingend handschriftliche Form (z. B. Verwendung Mustervordruck). Eigenhändige Unterschrift. Die notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.

Aufbewahrung

Die Aufbewahrung muss gewährleisten, dass die Betreuungsverfügung im Bedarfsfall unverzüglich dem Vormundschaftsgericht zugeleitet wird.

Im Rahmen der VerantwortungsBeratung geben wir Antworten auf Ihre Fragen - gemeinsam mit der Familie. Vereinbaren Sie daher einen Termin mit Ihrem Berater!

 


Zielsetzung des Notfallplans

Für den "Fall der Fälle" stellen wir Ihnen einen Notfallplan zur Verfügung. Ihre Angehörigen sind damit in der Lage, sich schnell und kompakt einen Überblick über wichtige Themen zu verschaffen.

Inhalt

Der Notfallplan deckt Ihre gesundheitlichen, finanziellen, persönlichen aber auch digitale Angelegenheiten ab.

Form

Handschiftlich oder digital ... ganz so, wie Sie es möchten. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich.

Aufbewahrung

Der Notfallplan sollte an einem Ort aufbewahrt werden, zu dem Ihre Vertrauensperson jederzeit Zugriff hat. Denkbar wäre die Ablage in einem Ordner, Safe, Bankschließfach oder auch digital auf einem Laufwerk.

Im Rahmen der VerantwortungsBeratung geben wir Antworten auf Ihre Fragen - gemeinsam mit der Familie. Vereinbaren Sie daher einen Termin mit Ihrem Berater!


Überblick Testament

Man unterscheidet zunächst zwischen öffentlichem und privatem Testament. Das öffentliche Testament setzen Sie gemeinsam mit einem Notar auf. Möchten Sie lieber privat zur Feder greifen, sollten Sie an Folgendes denken:

  • Damit das Testament gültig ist, müssen Sie volljährig und geschäftsfähig sein ("testierfähig")
  • Erklären Sie unmissverständlich, wer die Erben sind und zu welchen Teilen sie erben sollen
  • Bestimmen Sie Ersatzerben für den Fall, dass die eingesetzten Erben vor ihnen sterben

Form des Testaments

Ein privates Testament können Sie sofort und überall verfassen. Dabei kostet es nur das Papier, auf dem es geschrieben ist. Damit es gültig ist, müssen Sie folgende Formalitäten beachten:

  • Schreiben Sie das gesamte Testament selbst von Hand
  • Setzen Sie Ort und Datum ein und unterschreiben Sie mit Ihrem Vor- und Zunamen
  • Wenn Ihr Testament mehrere Seiten lang ist, nummerieren und unterschreiben Sie jedes Blatt
  • Benennen Sie Ihre Erben mit Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum

Es gilt, was steht

Ein Notar kann Ihnen sowohl formal als auch inhaltlich helfen, ihre Wünsche zu formulieren. Das notarielle Testament kostet Sie zwar etwas, aber Sie ersparen Ihren Hinterbliebenen unter Umständen sehr viel Ärger.

Bei einem öffentlichen Testament müssen die Erben außerdem keinen Erbschein beantragen. Dieser ist oft notwendig, um sich als rechtmäßiger Erbe auszuweisen.

Testamentsverwahrung

Öffentliche Testamente werden automatisch bei der Nachlass-Abteilung des zuständigen Amtsgerichts verwahrt, damit sie nicht verloren gehen. Auch ein privates Testament kann dort gegen eine geringe Gebühr verwahrt werden.

Passt noch alles?

Alle fünf bis zehn Jahre sollten Sie überprüfen, ob noch alles ihren Vorstellungen entspricht. Möchten Sie etwas in Ihrem privaten Testament ändern, vernichten Sie am besten das alte und schreiben ein neues. Ein öffentliches Testament gilt bereits dann als widerrufen, wenn Sie es beim Nachlassgericht abholen.

Im Rahmen der VerantwortungsBeratung geben wir Antworten auf Ihre Fragen - gemeinsam mit der Familie. Vereinbaren Sie daher einen Termin mit Ihrem Berater!