- Sichere Verwahrung aller Wertpapiere
- Handel an nationalen und internationalen Börsenplätzen
- Persönliche und kompetente Beratung
Wertpapierdepot
Professionell mit Wertpapieren handeln
Mit unserem Wertpapierdepot behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern handeln Ihre Anlagen auch ganz bequem an nationalen und internationalen Börsen. Unsere Wertpapierexperten beraten Sie kompetent und berücksichtigen dabei Ihre persönliche Anlagestrategie und Risikoneigung bei der Geldanlage. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Wertpapiere direkt bei uns in der Filiale oder online kaufen oder verkaufen möchten.
Beratungsdepot
Vollständig gut beraten
Mit dem Beratungsdepot profitieren Sie von einer persönlichen und kompetenten Beratung durch unsere Privatkundenberater. Je nach individueller Renditeerwartung und Risikobereitschaft erarbeiten unsere Privatkundenberater mit Ihnen gemeinsam Ihre persönliche Vermögensstrategie. Wir überprüfen, ob Ihre Vermögensstruktur tatsächlich mit Ihren persönlichen Zielen und Vorstellungen übereinstimmt. Aufbauend auf dieser Grundlage können wir gezielt Maßnahmen zur Optimierung Ihres Vermögens planen und umsetzen.
Ihre Vorteile
- Persönliche und kompetente Beratung
- Ordererteilung persönlich in Ihrer Filiale oder per Telefon
- Individuelle Anlagestrategien
Konditionen
Auszug aus dem Preisverzeichnis
Provision vom Kurswert | mindestens |
|
Depotgebühren | 1,4875 ‰ | 7,14 Euro pro Posten |
Kauf/Verkauf von Aktien, Optionsscheinen, Investmentanteilen | 1,00 %* | 25,00 Euro |
Kauf/Verkauf von verzinslichen Wertpapieren | 0,50 % | 25,00 Euro |
zzgl. eigene Spesen | 0,75 Euro | |
Limitgebühr (Ablauf, Änderung oder Streichung) | kostenlos | |
Depot-/ Order-/ Statusabfragen | kostenlos | |
elektronische Wertpapierordermitteilungen** | kostenlos | |
Wertpapierüberträge | kostenlos |
* Eine volumensabhängige Reduzierung auf bis zu 0,80 % ist möglich.
**Voraussetzung ist ein Zugang für das Online-Banking.
Nächste Schritte
Online Depot
Online selber handeln
Mit dem Online Depot können Sie direkt am Börsengeschehen teilnehmen. Durch unsere technische Plattform VR-ProfiBroker erhalten Sie ein umfängliches Informations- und Orderangebot.
Entscheidungen leichter treffen
Sie bekommen mit wenigen Klicks, schnell und komfortabel eine umfassende Übersicht auf das aktuelle Marktgeschehen: Realtime-Kurse, Push-Charts, aktuelle Nachrichten und Analysen sowie komplette Factsheets zu jedem Papier. Analyse-Tools wie den Chart-Trader gestalten Sie individuell nach Ihren Anforderungen und erhalten ausführliche Auswertungen.
Ihre Vorteile
- Umfassende Marktdaten
- Attraktive Konditionen
- Exzellentes Design, hoher Bedienkomfort
- Auch als App verfügbar
Konditionen
Auszug aus dem Preisverzeichnis
Provision vom Kurswert | mindestens |
|
Depotgebühren | 0,8925 ‰ | 5,95 Euro pro Posten |
Kauf/Verkauf von Aktien, Optionsscheinen, Investmentanteilen | 0,50 %* | 15,00 Euro |
Kauf/Verkauf von verzinslichen Wertpapieren | 0,25 % | 15,00 Euro |
zzgl. eigene Spesen | 0,75 Euro | |
Limitgebühr (Ablauf, Änderung oder Streichung) | kostenlos | |
Depot-/ Order-/ Statusabfragen | kostenlos | |
elektronische Wertpapierordermitteilungen | kostenlos | |
Wertpapierüberträge | kostenlos |
* Eine volumensabhängige Reduzierung auf bis zu 0,30 % ist möglich.
Nächste Schritte
Häufige Fragen
Je nach Depotmodell zahlen Sie unabhängig von Gebühren für den Wertpapierhandel Depotgebühren für den Verwaltungsaufwand. Für jede Order werden zudem Transaktionskosten berechnet. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell noch einen Ausgabeaufschlag. Detaillierte Informationen können Sie auch unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Online-Depots zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Service bieten.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten / eingetragenen Lebenspartnern) steuerfrei. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Heuchelheim eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag (siehe oben) begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig (Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft) sind. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Heuchelheim eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragsteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragsteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.